- Die Logistikprozesse auf den Nordseeinseln sind naturgemäß aufwändig, dies gilt aufgrund der Tiedenabhängigkeit für Spiekeroog in besonderem Maße. Dies hat Auswirkungen auf das allgemeine Preisgefüge von Waren und Dienstleistungen, insbesondere auch von handwerklichen Gewerken, die von festländischen Firmen auf der Insel erbracht werden. Der gemittelte Regionalfaktor für bauliche Leistungen beträgt deswegen auf Spiekeroog ca. 1,3.
- Die bauinvestiven Kosten der geplanten Maßnahmen werden durch die Vorhabenträgerin vornehmlich durch die Gästebeiträge bestritten, woraus eine besondere Verpflichtung für kostensensibles Bauen und Bewirtschaften erwächst. In diesem Sinne sollten schon bei der architektonischen Grundkonzeption Überlegungen Berücksichtigung finden, die den Realisierungsaufwand vor Ort durch einen möglichst hohen und gewerkeübergreifenden Vorfertigungsaufwand vermindert, soweit dies mit den örtlichen Bedingungen der Baustelleneinrichtung und des Antransportes in Einklang zu bringen ist.
- Bei der Materialverwendung und Konstruktion ist eine Lebenszyklusbetrachtung der neu zu konzeptionierenden Gebäude anzustellen. Dies bedeutet nicht nur die Minimierung der Bewirtschaftungskosten durch hohe Durabilität, Energieeffizienz und hohe Raumfunktionalität sowie Raumeffizienz, sondern auchdie Beachtung zukünftigen Rückbau- und Entsorgungskosten.
- Gegenstand der Verhandlungsgespräche wird auch die Plausibilität einer Kostenschätzung der baulichen Maßnahmen sein. Dabei wird verfasserseitig die realistische Einhaltung einer Baukostenobergrenze für die Kostengruppen 300 und 400 von 2.350 €/m² BGF r mit einem standortbedingten Erhöhungsfaktor von 1,25 für das Appartementgebäude und von 2.500 €/m² BGF r mit einem standortbedingten Erhöhungsfaktor von 1,3 für den Neubauteil der Strandhalle aufzuzeigen sein.
Anforderungen
Vorgaben
Die von den am Wettbewerb teilnhemenden Büros eingereichten Planungen, Ideen und Vorschläge haben folgende Vorgaben zu erfüllen:
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Wirtschaftliche Vorgaben
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Technische Vorgaben
- Strandhalle, Appartementgebäude und die vordere Giebelseite der Strandkorbhalle sollten in einem gestalterischen Gesamtzusammenhang stehen und – mindestens vom Slurpad aus – als in die Landschaft eingefügtes Ensemble wirken. Es werden keine Vorgaben zur Verwendung bestimmter Fassadenmaterialien oder zum Dachaufbau gemacht.
- Die außerordentliche Witterungsexposition (Windzone 4+, Gebietskategorie 1 gem. DIN EN 13659) macht jedoch die Verwendung unzweifelhaft durabler Baustoffe und einen guten konstruktiven Gebäudeschutz absolut erforderlich.
- Vor diesem Hintergrund, mit Blick auf die intensive Nutzung und dem formulierten Nachhaltigkeitsanspruch dürfen bspw. bestimmte Fassadenkonstruktionen wie WDVS als ungeeignet eingestuft werden. Die energetische Aktivierung von Dachflächen ist erwünscht, sie sind jedoch in die Architektur zu integrieren (Ausschluss bspw. aufgeständerter Solarpanelen). Auf dem Dach positionierte raumlufttechnische Anlagen sind nur insofern zulässig, wie sie (umhüllter) Teil des Gebäudekörpers sind.
- Im Hinblick auf die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung gelten die Aussagen des derzeitigen B-Plan Vorentwurfs inkl. der zeichnerisch festgesetzten Baufelder.
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Planungs- sowie naturschutz- und küstenschutzrechtliche Vorgaben
- Die geplanten baulichen Maßnahmen gehen über die aktuellen genehmigungsrechtlichen Vorgaben hinaus. Die Errichtung saisonaler Wohnungen und die bauliche Ergänzung der Strandhalle erfordern die Aufstellung eines neuen B-Plans für den Bereich, welcher im Vorentwurf bereits besteht. Nach Abschluss des Wettbewerbs sollen die Vorgaben gemäß dem abgestimmten Vorentwurf angepasst bzw. präzisiert werden.
- Eingriffe in die Dünenlandschaft sind damit nicht nur dem Küstenschutzrecht,sondern auch dem Naturschutzrecht unterworfen. Sämtliche bauliche Eingriffein diesen Schutzbereichen sind daher im Rahmen des Wettbewerbs unzulässig. Punktuelle Überschreitung der dargestellten Grenzen durch (überkragende) untergeordnete Gebäudeteile wäre im späteren Genehmigungsverfahren im
- Einzelfall zu prüfen. Fundamentierungen sind in diesen geschützten Bereichen ausgeschlossen.
- Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe der „Zwischenzone“ des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“. Der Hauptstrand selbst mit seinen nahen Bereichen und das Plangebiet ist – wie bspw. auch der Siedlungsbereich – formal nicht Teil des Nationalparks. Gleichwohl gelten die genannten Restriktionen für bauliche Eingriffe in die geschützten Dünenbiotope (gesetzlicher Biotopschutz).
- Darüber hinaus erfordert die Sensibilität der umgebenden Schutzräume, Biotope und Refugien eine besondere Rücksichtnahme, insbesondere hinsichtlich des vorsorgenden Artenschutzes der dort beheimateten Insekten und Vögel. Dies gilt auch für mögliche Störwirkungen von außen auf die umgebenden geschützten Landschaftsbestandteile.
- Die Beleuchtungskonzeption der Außenbeleuchtung muss dabei den fachlichen Ansprüchen eines Sternenparks entsprechen, was bedeutet, dass in den Abendstunden Streulichtverschmutzungen nach oben sowie insbesondere in Richtung Ortskern/Dünenlandschaft sowie Nationalpark möglichst zu vermeiden sind, sondern zusätzlich auch, dass die Außenbeleuchtung im Hinblick auf Lichtsteuerung und -farbe die Irritation nachtaktiver Insekten (und nachts ziehender Vögel) soweit als eben möglich vermeidet.
- Aufgrund des sehr exponierten Standortes, der immensen Artenvielfalt und der mutmaßlich großen Transparenz des Gebäudes müssen Maßnahmen ergriffen werden, welche die Verluste durch Kollisionen mit Glasflächen wirksam minimieren.
- In diesem Zusammenhang wird bspw. empfohlen, auf glattflächig verspiegelte Elemente vollständig zu verzichten, freistehende Balkonbrüstungen o.ä. nicht in transparentem Glas auszuführen, Eckverglasungen zu vermeiden, großflächige Glaselemente unbedingt zu färben oder mit außenliegenden Markierungen zu versehen, zusätzlich die Spiegelwirkung durch außenliegende, bspw. auch dem Sonnenschutz dienende, Lamellen, Lisenen oder Brise Soleil bzw. (zusätzlich) durch Schrägeinbau zu minimieren und besonders reflexionsarme Glassorten zu verwenden
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Gestalterische Vorgaben
Im Rahmen eines vorbereitenden Workshops wurden die Gesellschaftenden der NSB um ein Stimmungsbild hinsichtlich der äußeren und inneren Gestaltcharakteristik der zukünftigen Strandhalle gebeten.
Folgende Ergebnisse sind aus dem Stimmungsbild abzuleiten:Die Außenwirkung
- sollte eindeutig eher ökologisch/ naturverbunden als technologisch avantgardistisch sein
- sollte eindeutig eher rationell als verspielt sein
- sollte mehrheitlich eindeutig eher selbstbewusst/ markant als unscheinbar/ zurückhaltend sein
- sollte mehrheitlich eindeutig eher ruhig als dynamisch sein
- sollte mehrheitlich eindeutig eher charmant als elegant sein
Die äußere Gestaltung des Appartementgebäudes ist plausibel aus dem gewählten Ansatz zur Strandhalle abzuleiten.
Die Wirkung des Innenraums der Gastronomie:
- sollte eindeutig eher freundlich/ heiter als streng/ kontemplativ sein
- sollte eindeutig eher (einheitlich) durchdesignt als vielfältig/ gewachsen sein
- sollte eindeutig eher charmant als schick sein
- sollte eindeutig eher hell und aufgeräumt als gemütlich sein
- sollte eindeutig eher schlicht/ zurückhaltend als repräsentativ/ aufwändig sein
- sollte eindeutig eher klassisch/ zeitlos als stylish/ zitierend (bspw. „Vintage“) sein
- sollte eindeutig eher ökologisch/ nachhaltig als artifiziell sein
- sollte eindeutig eher „Barfuß“ als „Lackschuh“ sein
Bewertungskriterien
- Sensible architektonische Einpassung in den umgebenden Naturraum
- Entwicklung eines eigenständigen, zum Ort passenden und projektangemessenen architektonischen Ausdrucks
- Eindeutige, funktional und architektonisch überzeugende Adressierung der Strandhalle zum Slurpad/ Hauptstrand
- Ausbildung einer ablesbaren Ensemblewirkung von Strandhalle/ Appartementgebäude und Strandkorbhalle (giebelseitig)
- Authentische sowie zugleich kostenoptimierte Gebäudekonzeption, um eine wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens zu gewährleisten
- Nachweis des geforderten Raumprogramms und plausibler funktionsräumliche Zusammenhänge
- Raumfunktionalität, Flächeneffizienz und grundrissliche Qualität
- Gute Zonierung und Flexibilität der Bespielbarkeit der gastronomischen Nutzflächen (insbes. SB Restaurant)
- Einhaltung der baulichen Beschränkung des B-Plan Vorentwurfes (Höhen, Baufenster, maximale BGF)
- Vogelschutzgerechte, insektenfreundliche und lichtsmogverhindernde Gestaltung und Materialverwendung
- Ausführung der Neu- und Ergänzungsbauten in Holzbau bzw. Holzhybridbauweise (zwingend)
- Erhalt des bestehenden Untergeschosses der Strandhalle (zwingend)
- Plausibles Materialkonzept innen und außen
- Plausible Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsvorgaben (Durabilität, Lebenszykluskostenbetrachtung und Minimierung der Bauerstellungskosten durch hohen Vorfertigungsgrad)
Die Reihenfolge der aufgeführten Bewertungskriterien lässt keinen Rückschluss auf Ihre Gewichtung zu.
Formalleistung
Zur Beurteilung sind alle Arbeiten zugelassen, die:
- fristgerecht und unter Wahrung der Anonymität eingegangen sind,
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen und
- die zwingenden Wettbewerbsvorgaben eingehalten haben.