Eine Frau mit Strandmobil an der Wasserkante am Spiekerooger Strand
©NSB I Karlis Behrens

Barrierefreiheit

Barrierefreies Reisen

Spiekeroog ist eine traditionelle und natürliche Insel und dadurch auch nicht überall barrierefrei. Wir bemühen uns jedoch, in der Mobilität eingeschränkten Personen ihre Fortbewegen zu erleichtern.

An- und Abreise mit dem Schiff

Der Kundenservice der Nordseebad Spiekeroog GmbH ist nach den Qualitätsstandards für Hilfeleistungen für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ausgerichtet. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.

Sollten Sie Hilfeleistung beim Zutritt zu unseren Schiffen benötigen, können Sie dies gerne (möglichst) 48 Stunden vor der Anreise anmelden. Am Tag der Anreise treffen Sie bitte eine Stunde vor Abfahrt am Fahrkartenschalter ein. Auch ohne eine vorherige Anmeldung können Sie sich an das Schalterpersonal oder an das Besatzungsmitglied an der Gangway wenden.

  • Anmeldung Hafen Neuharlingersiel unter Tel. 04976 9193145 oder Email neuharlingersiel@spiekeroog.de
  • Anmeldung Hafen Spiekeroog unter Tel. 04976 9193133 oder Email fka@spiekeroog.de
     

Zugänglichkeiten Häfen & Schiffe

Die Hafengebäude Neuharlingersiel und Spiekeroog sind barrierefrei erreichbar und verfügen über Behindertentoiletten

Eine weitgehend barrierefreie Fährüberfahrt ist mit unserer Kombifähre „Spiekeroog IV“ möglich. Die Spiekeroog IV ist unsere Fracht- und Personenfähre und daher über die Schiffsrampe gut zugänglich. Aus diesem Grund ist sie besonders für Rollstuhlfahrer geeignet. Ein behindertengerechtes WC sowie ein Fahrgastraum mit zwei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer im Bereich des Autodecks sind vorhanden. Rollstuhlfahrergruppen sollten sich stets einige Tage im Voraus anmelden. Die Zuwegung auf die Spiekeroog I und Spiekeroog II wurde deutlich verbessert, so dass auch Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, leichter an Bord gelangen. Beachten Sie aber bitte, dass es auf der Spiekeroog I und II keine behindertengerechte Toilette gibt.

Fahrkarten und nicht diskriminierende Beförderungsbedingungen

Der Linienverkehr zur Insel Spiekeroog wird als Nahverkehr im Sinne des §230 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX gewertet.
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, Gl, aG oder H erfüllen die Voraussetzungen um die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen zu können. Dazu müssen die schwerbehinderten Gäste bei der zuständigen Behörde eine sogenannte Wertmarke käuflich erwerben. Mit dieser Wertmarke kann der schwerbehinderte Gast im Personennahverkehr frei fahren. Unverändert frei befördert werden Begleitpersonen und -hunde von Schwerbehinderten, sofern auf dem Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist (Merkmal B bzw. BN). Gleiches gilt für medizinisches Gerät oder Mobilitätsausrüstung.

Unter der Vorlage der entsprechenden Nachweise sind die Fahrkarten an den Service-Schaltern in Neuharlingersiel oder Spiekeroog erhältlich. Stammgäste und Insulaner erhalten in der Tourist-Info "Kogge" unter Vorlage des Ausweises einen Vermerk auf ihrer EilandKaart hinterlegt.
 

Eine Onlinebuchung der ermäßigten Fahrkarten und der Fahrkarten für die Begleitpersonen ist aufgrund der Nachweispflicht nicht möglich. Bitte nutzen Sie für die Fahrkartenbuchung unseren Urlaubsservice und legen die entsprechenden Kopien bei. Bei kurzfristigen Buchungen können Sie unsere Onlinebuchung nutzen und sich den Differenzbetrag bei der Anreise am Hafen Neuharlingersiel erstatten lassen

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70, 80 oder 90 zahlen einen ermäßigten Gästebeitrag. Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 sind vom Gästebeitrag befreit.

Reisegruppen mit schwerbehinderten Teilnehmern können über die Onlinebuchung eine Buchungsanfrage senden. Siehe hierzu auch die Informationen zu Reisegruppen.

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